Kinder- und Jugendschutz

Verantwortung braucht klare Strukturen.

Kinder und Jugendliche sollen sich im NRV sicher bewegen, trainieren und entwickeln können. Dafür haben wir verbindliche Strukturen für Prävention, Schutz und Intervention geschaffen.

Unser Kinderschutzkonzept definiert die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (PSG). Es gilt für alle Personen, die im NRV mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, und ist transparent einsehbar.

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Ansprechpersonen

Direkt im NRV

Bei Fragen, Unsicherheiten oder konkreten Anliegen stehen im NRV zwei interne Ansprechpersonen zur Verfügung.

Unabhängige Beratung

Wer sich unabhängig vom NRV beraten lassen möchte, kann sich an externe Fachstellen innerhalb und außerhalb des Sports wenden.

Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e. V.

Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt · Jennifer Niß

+49 40 419 08 264
j.niss@hamburger-sportjugend.de

Hamburger Sportbund

Schutz vor Gewalt im Sport · Leila Josua

+49 40 419 08 215
l.josua@hamburger-sportbund.de

Zündfunke e. V.

Fachberatungsstelle für Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch

+49 40 890 12 15
info@zuendfunke-hh.de

Unser Kinderschutzkonzept

Neun Maßnahmen, geordnet danach, wann sie greifen. Die Nummerierung folgt dem Konzept, die Gruppierung ordnet sie nach dem Zeitpunkt ihrer Wirkung.

Vor der Tätigkeit

01

Erweiterte Führungszeugnisse

Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit legen alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vor. Zum Zeitpunkt der Einreichung darf es nicht älter als drei Monate sein. Die Prüfung wird dokumentiert. Personen mit einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen gemäß § 72a SGB VIII werden vom NRV nicht beschäftigt.

04

Ehrenkodex

Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterzeichnen im Rahmen ihrer Vertragserstellung einen Ehrenkodex. Die Unterzeichnung wird dokumentiert.

07

Verhaltensregeln

Aus der Risikoanalyse wurden gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamt verbindliche Verhaltensregeln entwickelt. Alle Personen, die im NRV mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, verpflichten sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu deren Einhaltung.

Laufend

02

Interne Ansprechpersonen

Mit Jola Schönebeck und Klaus Lahme stehen im NRV zwei feste Ansprechpersonen für die Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt zur Verfügung.

03

Regelmäßige Schulungen

Die internen Ansprechpersonen nehmen regelmäßig an Schulungen zum Thema PSG teil. Die Teilnahme wird dokumentiert.

05

Risikoanalyse

Der NRV analysiert Tätigkeitsbereiche wie Training, Trainingslager und Regatten mit Blick auf mögliche Risiken für Kinder und Jugendliche. Die Risikoanalyse soll mindestens einmal pro Geschäftsjahr aktualisiert werden und das Bewusstsein für Kinderschutz kontinuierlich stärken.

Im Ernstfall

06

Interventionsleitfaden

Für Fälle einer möglichen Kindeswohlgefährdung gibt der Interventionsleitfaden das weitere Vorgehen vor.

08

Beschwerdemanagement

Interne und externe Ansprechpersonen sind öffentlich zugänglich auf der NRV Website aufgeführt. Die bestehenden Informationen sollen perspektivisch auch auf den Websites der einzelnen Abteilungen verfügbar sein.

Fundament

09

Verankerung in der Satzung

Kinder- und Jugendschutz ist in der Satzung des NRV verankert. Die Präambel formuliert dabei unter anderem den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit und Selbstbestimmung junger Menschen sowie die Grundsätze von Gleichstellung, Toleranz, Inklusion und einem doping- und manipulationsfreien Sport.

Unterlagen zum Kinder- und Jugendschutz

Ehrenkodex des DOSB

PDF herunterladen

Interventionsleitfaden Kinderschutz

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Verhaltensregeln zum Kinderschutz

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Weitere Informationen

Kontakt

Jugend und Training

Fragen zu Trainingsgruppen, Bootsklassen, Ferienangeboten und zum Einstieg.

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Aktuelles

Neues aus dem NRV Youth Team

Berichte und Ergebnisse aus der Jugendarbeit im Newsarchiv.

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