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Unsere Coronaspielregeln

Mit der schrittweisen Öffnung des Clubs erfreuen sich wieder mehr und mehr Mitglieder am geliebten Segelsport an der schönen Außenalster und der Lage des NRV. Damit der Club auch weiterhin geöffnet bleiben kann, werden alle gebeten sich an die geltenden Corona Beschränkungen zu halten.

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Mit der schrittweisen Öffnung des Clubs erfreuen sich wieder mehr und mehr Mitglieder am geliebten Segelsport an der schönen Außenalster und der Lage des NRV. Damit der Club auch weiterhin geöffnet bleiben kann, werden alle gebeten sich an die geltenden Corona Beschränkungen zu halten. Mit den Corona Spielregeln hat das Team aus der NRV Geschäftsstelle ein übersichtliches Fazit geschaffen, wie sich auf dem Clubgelände Corona konform verhalten werden muss. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass bei betreten des Clubgeländes der Check-In erfolgt. Dabei wird vornehmlich die luca App genutzt.

Wir wünschen viel Freude beim Segelsport, mit besten Grüßen aus dem Clubhaus,

Ihr Team der NRV Geschäftsstelle

Seit 1. Juni gilt eine neue Coronaverordnung. Den Segelsport betreffend sind folgende Punkte:

  • Die Kontaktbeschränkung ist erweitert auf fünf Personen egal aus wie vielen Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.
  • Kinder bis 14 Jahren dürfen sowohl im Innenbereich als auch im Freien zahlenmäßig unbegrenzt mit Körperkontakt ohne Abstand Sporttreiben; Keine Testpflicht
  • Unter freiem Himmel dürfen 20 Erwachsene mit Körperkontakt ohne Abstand Sport treiben
  • Die Testpflicht für Anleitende entfällt für Sport im Freien, Indoor ist sie weiterhin vorgeschrieben
  • Die Außengastronomie wird geöffnet mit der Voraussetzung, dass jeweils höchstens 5 Personen  an einem Tisch sitzen, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung.

Damit ist also Drachensegeln zu dritt, J70 Segeln zu viert etc. wieder möglich und in der  Außengastro im NRV – auch der „Pre- und After Segeltalk“ auf der Clubterrasse!!! – Diese Zusammenkünfte sind allerdings  auf 5 Personen beschränkt!

Corona packt die Koffer ist aber noch nicht vorbei. Wir freuen uns alle, dass wir wieder aktiv im NRV unterwegs sein können. Danke, dass sich dabei alle an die Spielregeln halten!


Unsere Corona-Spielregeln – Stand 01. Juni 2021

  1. Auf dem ganzen Gelände und im Haus besteht MASKENPFLICHT (FFP2- oder OP-Maske)
  2. Einchecken per LUCA-App (Ausnahmen weiterhin auf Papier) – für die Gastro direkt am Tisch per LUCA-APP
  3. Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind untersagt.
  4. Toiletten sind NUR EINZELN zu betreten – d.h. nur max. 1 Person in Toilettenräumen
  5. Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Hände-desinfektion sowie Husten- und Niesetikette sind jederzeit einzuhalten.
  6. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen NICHT das Clubgelände betreten.
  7. Wer nach dem Besuch des NRV erkrankt, meldet sich bitte telefonisch in der Geschäftsstelle unter 
    040-55 77 99 5-0

— Update Stand 19. Mai 2021 —

Der Senat hat  aufgrund der stabilen Corona-Infektionslage weitere Öffnungen beschlossen, die am Samstag, 22. Mai in Kraft treten werden. 

Einige Punkte davon betreffen auch den Segelsport:

  • Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet werden.
  • Kindersport im Freien wird mit bis zu 20 Kindern ermöglicht
  • Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich
  • Die Außengastronomie wird geöffnet mit der Voraussetzung, dass jeweils höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung. 

Damit ist also  Drachensegeln zu dritt, J70 Segeln zu viert etc. wieder möglich und ab kommenden Mittwoch, wenn die Außengastro im Nrv wieder öffnet – auch der „Pre- und After Segeltalk“ auf der Clubterrasse!!!

Grundsätzlich  aber gilt nach wie vor die AHM-Losung „Abstand halten | Hygiene beachten | Maske tragen“ – 

Hier weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Stoffmasken kein Ersatz für einen medizinischen Mund/ Nasenschutz sind und sie deswegen auch  nicht zugelassen sind. Kinder unter sieben Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Beim Kranen gilt die zwei Haushaltsregel jetzt mit bis zu 5 Personen, so dass Bootsmann Peter Kähl nur mit vier weiteren Person Kranen darf.

Ansonsten gelten die nachstehenden Regeln und Vorgaben basieren auf der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in Hamburg. Die Regeln dienen dem zwingenden Ziel, eine weitere Verbreitung des SARS-COV-2-Virus bestmöglich zu verhindern und sind bis auf Weiteres einzuhalten.

  • Die Mitglieder, Mitarbeiter, der Vorstand des NRV sowie Gäste sind zwingend aufgefordert, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 Masken, OP Masken) mitzubringen. Auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske. Diese Masken werden vom Club bevorratet und gegen eine Gebühr ausgegeben. Bei Nichtbeachtung laufen alle die Gefahr, vom Gelände verwiesen zu werden
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus jederzeit einzuhalten.
  • Das Segeln mit bis zu 10 Personen ist erlaubt.
  • Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Händedesinfektion sowie Husten- und Niesetikette sind jederzeit einzuhalten.
  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind untersagt.
  • Für den Selbst-Check-In verwenden wir die Luca App. Anstelle der Anwesenheitslisten mit Datum, Namen, Telefon und Email-Adresse, muss nun einfach der Code gescannt werden.
  • Das Betreten der Anlage für Mitglieder und Gäste ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Check-In gestattet. Dies gilt nicht für die Angestellten und Beschäftigten des Clubs.
  • Die Nutzung der Umkleideräume ist nicht gestattet. Die separaten Toilettenräume bleiben hingegen geöffnet und werden mehrfach täglich gereinigt und oberflächendesinfiziert.
  • Die Boat2Share-Boote  sind nach der Nutzung oberflächlich mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
  • Desinfektionsmittelspender werden aufgestellt bzw. zur Verfügung gestellt: Check In, Eingang, Toiletten, bei den Boat2Share-Booten, vor der Geschäftsstelle.
  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen weder das Clubgelände noch das Clubhaus betreten.
  • Wer nach dem Besuch des NRV positiv auf Covid-19 getestet wird, wird gebeten sich telefonisch in der Geschäftsstelle unter 040-55 77 99 5-0 zu melden.

Wir bedanken uns ganz herzlich für das konsequente Einhalten der Regeln!

NRV Vorstand

— Update Stand 12. Mai 2021 —

DIE AHA-Losung „Abstand halten | Hygiene beachten | Alltagsmaske tragen“ – bestimmt auch zum Saisonstart 2021 weiterhin unseren Alltag. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie in Deutschland gibt es darüberhinaus aber noch weiter Einschränkungen und Regeln, die wir alle im Sinne des Gemeinwohls bitten einzuhalten:

Seit Samstag, 24. April 2021, darf nur noch allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts gesegelt werden darf. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Seit Mittwoch, 12. Mai dürfen diese wieder in 10er Gruppen trainieren.

Beim Kranen gilt noch die zwei Haushaltsregel, so dass  Bootsmann Peter Kähl nur mit einer weiteren Person Kranen darf.

Die Lockerungen seit der Notbremse vom April Hamburger Sportbund auf seinen Seiten zusammengefasst:

„Die Ausübung von Sport im Freien insbesondere auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts sowie für höchstens zehn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig; das Abstandsgebot findet hierbei keine Anwendung; Anleitungspersonen müssen über einen negativen Coronavirus-Testnachweis nach § 10h verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist. Ein negativer Coronavirus-Testnachweis ist gleichbedeutend wie die Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises.“


Ab 12. Mai gilt in Hamburg ein Stufenplan für weitere Lockerungen. – Eine gute Übersicht bietet der NDR auf seiner Webseite: „Corona – diese Regelungen gelten jetzt in Hamburg“

Ansonsten gelten die nachstehenden Regeln und Vorgaben basieren auf der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in Hamburg. Die Regeln dienen dem zwingenden Ziel, eine weitere Verbreitung des SARS-COV-2-Virus bestmöglich zu verhindern und sind bis auf Weiteres einzuhalten.

  • Die Mitglieder, Mitarbeiter, der Vorstand des NRV sowie Gäste sind aufgefordert, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 Masken, OP Masken) mitzubringen. Auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske. Diese Masken werden vom Club bevorratet und gegen eine Gebühr ausgegeben.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus jederzeit einzuhalten.
  • Das Segeln mit bis zu 2 Personen ist erlaubt.
  • Das Kranen von Booten ist nur durch maximal 2 Personen, bzw. durch Angestellte des Clubs erlaubt.
  • Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Händedesinfektion sowie Husten- und Niesetikette sind jederzeit einzuhalten.
  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind untersagt.
  • Für den Selbst-Check-In verwenden wir die Luca App.  Anstelle der Anwesenheitslisten mit Datum, Namen, Telefon und Email-Adresse, muss nun einfach der Code gescannt werden. 
  • Das Betreten der Anlage für Mitglieder und Gäste ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Check-In gestattet. Dies gilt nicht für die Angestellten und Beschäftigten des Clubs.
  • Die Nutzung der Umkleideräume ist nicht gestattet. Die separaten Toilettenräume bleiben hingegen geöffnet und werden mehrfach täglich gereinigt und oberflächendesinfiziert.
  • Die Boat2Share-Boote  sind nach der Nutzung oberflächlich mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
  • Desinfektionsmittelspender werden aufgestellt bzw. zur Verfügung gestellt: Check In, Eingang, Toiletten, bei den Boat2Share-Booten, vor der Geschäftsstelle.
  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen weder das Clubgelände noch das Clubhaus betreten.
  • Wer nach dem Besuch des NRV positiv auf Covid-19 getestet wird, wird gebeten sich telefonisch in der Geschäftsstelle unter 040-55 77 99 5-0 zu melden.

Wir bedanken uns ganz herzlich für das konsequente Einhalten der Regeln!

NRV Vorstand

— Stand 16. April 2021 —


DIE AHA-Losung „Abstand halten | Hygiene beachten | Alltagsmaske tragen“ – bestimmt auch zum Saisonstart 2021 weiterhin unseren Alltag. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie in Deutschland gibt es darüberhinaus aber noch weiter Einschränkungen und Regeln, die wir alle im Sinne des Gemeinwohls bitten einzuhalten:

Seit Montag, 29. März 2021, darf nur noch allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts gesegelt werden darf. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Diese dürfen in 10er Gruppen trainieren.

Das Gleiche gilt fürs Kranen, so dass ab heute Bootsmann Peter Kähl nur noch mit einer weiteren Person Kranen darf.

Ansonsten gelten die nachstehenden Regeln und Vorgaben basieren auf der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in Hamburg. Die Regeln dienen dem zwingenden Ziel, eine weitere Verbreitung des SARS-COV-2-Virus bestmöglich zu verhindern und sind bis auf Weiteres einzuhalten.

  • Die Mitglieder, Mitarbeiter, der Vorstand des NRV sowie Gäste sind aufgefordert, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 Masken, OP Masken) mitzubringen. Auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske. Diese Masken werden vom Club bevorratet und gegen eine Gebühr ausgegeben.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus jederzeit einzuhalten.
  • Das Segeln mit bis zu 2 Personen ist erlaubt.
  • Das Kranen von Booten ist nur durch maximal 2 Personen, bzw. durch Angestellte des Clubs erlaubt.
  • Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Händedesinfektion sowie Husten- und Niesetikette sind jederzeit einzuhalten.
  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind untersagt.
  • Beim Selbst-Check-In werden Anwesenheitslisten mit Datum, Namen, Telefon und Email-Adresse geführt. Diese Aufzeichnungen werden vier Wochen aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können, und die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
  • Das Betreten der Anlage für Mitglieder und Gäste ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Check-In gestattet. Dies gilt nicht für die Angestellten und Beschäftigten des Clubs.
  • Die Nutzung der Umkleideräume ist nicht gestattet. Die separaten Toilettenräume bleiben hingegen geöffnet und werden mehrfach täglich gereinigt und oberflächendesinfiziert.
  • Die Boat2Share-Boote  sind nach der Nutzung oberflächlich mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
  • Desinfektionsmittelspender werden aufgestellt bzw. zur Verfügung gestellt: Check In, Eingang, Toiletten, bei den Boat2Share-Booten, vor der Geschäftsstelle.
  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen weder das Clubgelände noch das Clubhaus betreten.
  • Wer nach dem Besuch des NRV positiv auf Covid-19 getestet wird, wird gebeten sich telefonisch in der Geschäftsstelle unter 040-55 77 99 5-0 zu melden.

Wir bedanken uns ganz herzlich für das konsequente Einhalten der Regeln!

NRV Vorstand

— Stand 29. März 2021 —

DIE AHA-Losung „Abstand halten | Hygiene beachten | Alltagsmaske tragen“ – bestimmt auch zum Saisonstart 2021 weiterhin unseren Alltag. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie in Deutschland gibt es darüberhinaus aber noch weiter Einschränkungen und Regeln, die wir alle im Sinne des Gemeinwohls bitten einzuhalten:

Ab heute Montag, 29. März 2021, darf nur noch allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts gesegelt werden darf. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Diese dürfen in 10er Gruppen trainieren.

Das Gleiche gilt fürs Kranen, so dass ab heute Bootsmann Peter Kähl nur noch mit einer weiteren Person Kranen darf.

Ansonsten gelten die nachstehenden Regeln und Vorgaben basieren auf der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in Hamburg. Die Regeln dienen dem zwingenden Ziel, eine weitere Verbreitung des SARS-COV-2-Virus bestmöglich zu verhindern und sind bis auf Weiteres einzuhalten.

  • Die Mitglieder, Mitarbeiter, der Vorstand des NRV sowie Gäste sind aufgefordert, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 Masken, OP Masken) mitzubringen. Auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske. Diese Masken werden vom Club bevorratet und gegen eine Gebühr ausgegeben.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist auf dem gesamten Clubgelände und im Clubhaus jederzeit einzuhalten.
  • Das Segeln mit bis zu 2 Personen ist erlaubt.
  • Das Kranen von Booten ist nur durch maximal 2 Personen, bzw. durch Angestellte des Clubs erlaubt.
  • Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Händedesinfektion sowie Husten- und Niesetikette sind jederzeit einzuhalten.
  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind untersagt.
  • Beim Selbst-Check-In werden Anwesenheitslisten mit Datum, Namen, Telefon und Email-Adresse geführt. Diese Aufzeichnungen werden vier Wochen aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können, und die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
  • Das Betreten der Anlage für Mitglieder und Gäste ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Check-In gestattet. Dies gilt nicht für die Angestellten und Beschäftigten des Clubs.
  • Die Nutzung der Umkleideräume ist nicht gestattet. Die separaten Toilettenräume bleiben hingegen geöffnet und werden mehrfach täglich gereinigt und oberflächendesinfiziert.
  • Die Boat2Share-Boote  sind nach der Nutzung oberflächlich mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
  • Desinfektionsmittelspender werden aufgestellt bzw. zur Verfügung gestellt: Check In, Eingang, Toiletten, bei den Boat2Share-Booten, vor der Geschäftsstelle.
  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen weder das Clubgelände noch das Clubhaus betreten.
  • Wer nach dem Besuch des NRV positiv auf Covid-19 getestet wird, wird gebeten sich telefonisch in der Geschäftsstelle unter 040-55 77 99 5-0 zu melden.

Wir bedanken uns ganz herzlich für das konsequente Einhalten der Regeln!

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